Verwaltungsgerichtshof 94/06/0006

94/06/0006Corte amministrativa suprema5 mag 1994

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/06/0006

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.05.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Vorarlberg Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der zweitmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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