Verwaltungsgerichtshof 94/05/0349

94/05/0349Corte amministrativa suprema28 nov 1995

Regest

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0349

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.11.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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