Verwaltungsgerichtshof 94/05/0240

94/05/0240Corte amministrativa suprema28 mar 1995

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0240

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben zusammen dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der erstmitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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