Verwaltungsgerichtshof 94/05/0162

94/05/0162Corte amministrativa suprema20 dic 1994

Regest

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Beweismittel Sachverständigenbeweis

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/05/0162

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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