Verwaltungsgerichtshof 94/04/0213

94/04/0213Corte amministrativa suprema22 nov 1994

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die Anrufung des VwGH ausgeschlossen ist Verbesserungsauftrag Ausschluß Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch den Berufungsantrag Umfang der Anfechtung Teilrechtskraft Teilbarkeit der vorinstanzlichen Entscheidung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Mängelbehebung Formgebrechen nicht behebbare NICHTBEHEBBARE materielle Mängel

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/04/0213

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.11.1994

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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