Verwaltungsgerichtshof 94/04/0008

94/04/0008Corte amministrativa suprema22 feb 1994

Regest

Instanzenzug Änderung der Zuständigkeit

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/04/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.02.1994

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 16. Juli 1993 wird als unbegründet abgewiesen.

II. den Beschluß gefaßt:

Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.

Die Beschwerde gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 8. Februar 1993 wird zurückgewiesen.

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