Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 94/03/0205
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 21.09.1994
Spruch
I. Der Antrag gemäß § 46 VwGG des J in W, vertreten durch Dr. E, Rechtsanwalt in W, auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einbringung einer Beschwerde gegen die Bescheide des Landeshauptmannes von Wien vom 20. Jänner 1992, 1. Zl. MA 63 - K 66/86, betreffend Entziehung der Konzession zur Ausübung des Mietwagengewerbes,
II. Die unter I. angeführte Beschwerde wird gemäß § 34 Abs. 1 VwGG zurückgewiesen.