Verwaltungsgerichtshof 94/03/0146

94/03/0146Corte amministrativa suprema29 nov 1995

Regest

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Verwaltungsgerichtshof 94/03/0146

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Tirol hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von 12.770 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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