Verwaltungsgerichtshof 94/03/0030

94/03/0030Corte amministrativa suprema29 mag 1996

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/03/0030

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.05.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund ist schuldig, dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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