Verwaltungsgerichtshof 94/02/0511

94/02/0511Corte amministrativa suprema7 apr 1995

Regest

Ablehnung eines Beweismittels Alkotest Verweigerung Alkotest Wahlrecht Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Sachverständiger Entfall der Beiziehung Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Verfahrensrecht Beweismittel Verfahrensrecht Schock

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/02/0511

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.04.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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