Verwaltungsgerichtshof 94/02/0450

94/02/0450Corte amministrativa suprema27 gen 1995

Regest

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/02/0450

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.01.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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