Verwaltungsgerichtshof 94/02/0446

94/02/0446Corte amministrativa suprema27 gen 1995

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/02/0446

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.01.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Bundeshauptstadt (Gemeinde) Wien hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.