Verwaltungsgerichtshof 94/01/0695

94/01/0695Corte amministrativa suprema15 mar 1995

Regest

Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 94/01/0695

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.1995

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von je S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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