Verwaltungsgerichtshof 93/18/0302

93/18/0302Corte amministrativa suprema3 mar 1994

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft örtliche Zuständigkeit

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/18/0302

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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