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93/18/0289•Verwaltungsgerichtshof 93/18/0289
93/18/0289Corte amministrativa suprema5 apr 1995
Glaubhaftmachung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren an Schriftsatzaufwand wird abgewiesen.
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