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93/18/0062•Verwaltungsgerichtshof 93/18/0062
93/18/0062Corte amministrativa suprema14 apr 1993
AbschiebungDefinition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht AnfechtungsrechtIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von BescheidenRechtskraftMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und BeschwerdelegitimationVerwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung keine Beschwerdelegitimation
Die Beschwerde wird insoweit, als mit ihr der angefochtene Bescheid im Umfang der Abweisung des Kostenmehrbegehrens bekämpft wird, als unbegründet abgewiesen.
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