Verwaltungsgerichtshof 93/17/0410

93/17/0410Corte amministrativa suprema25 mar 1994

Regest

Säumnisbeschwerde

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/17/0410

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Stadtgemeinde Klosterneuburg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 6.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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