Verwaltungsgerichtshof 93/16/0193

93/16/0193Corte amministrativa suprema28 apr 1994

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/16/0193

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.04.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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