Verwaltungsgerichtshof 93/15/0232

93/15/0232Corte amministrativa suprema17 ago 1994

Regest

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Ermessensentscheidungen Ermessen

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/15/0232

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.08.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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