Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 93/14/0175
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.02.1994
Spruch
Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Einkommen- und Gewerbesteuer 1984 und 1985 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, hinsichtlich Einkommen- und Gewerbesteuer 1986 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Aufwandersatzmehrbegehren wird abgewiesen.