Verwaltungsgerichtshof 93/13/0253

93/13/0253Corte amministrativa suprema13 dic 1995

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/13/0253

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.1995

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Die Beschwerde wird insoweit, als sie von der Zweitbeschwerdeführerin erhoben wurde und die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für 1988 betrifft, zurückgewiesen.

2. zu Recht erkannt:

Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Jahre 1985 bis 1987 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 13.010,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.