Verwaltungsgerichtshof 93/13/0037

93/13/0037Corte amministrativa suprema27 ago 1998

Regest

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/13/0037

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.08.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 13.280,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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