Verwaltungsgerichtshof 93/12/0179

93/12/0179Corte amministrativa suprema26 giu 1996

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/12/0179

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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