Verwaltungsgerichtshof 93/12/0100

93/12/0100Corte amministrativa suprema15 dic 1993

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/12/0100

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1993

Spruch

Beide Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat der Stadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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