Verwaltungsgerichtshof 93/12/0079

93/12/0079Corte amministrativa suprema18 feb 1994

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/12/0079

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.02.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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