Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 93/12/0041
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 13.04.1994
Spruch
- Die Säumnisbeschwerde wird zurückgewiesen
(hg. Zl. 93/12/0041).
- Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben (hg. Zl. 93/12/0042).
Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.140,--, der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.