Verwaltungsgerichtshof 93/11/0277

93/11/0277Corte amministrativa suprema15 mar 1994

Regest

Behördenbezeichnung Fertigungsklausel Zurechnung von Organhandlungen Zurechnung von Bescheiden Intimation

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/11/0277

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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