Verwaltungsgerichtshof 93/11/0249

93/11/0249Corte amministrativa suprema15 dic 1995

Regest

Sachverständiger Entfall der Beiziehung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/11/0249

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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