Verwaltungsgerichtshof 93/11/0093

93/11/0093Corte amministrativa suprema15 mar 1994

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/11/0093

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.03.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in Höhe von S 11.450,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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