Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 93/11/0016
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 21.12.1993
Spruch
- den Beschluß gefaßt:
Der Antrag der mitbeteiligten Partei auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand "gegen die Versäumung der Stellungnahmefrist für die mitbeteiligte Partei" wird zurückgewiesen.
- zu Recht erkannt:
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Kärnten ist schuldig, den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.