Verwaltungsgerichtshof 93/10/0083

93/10/0083Corte amministrativa suprema19 dic 1994

Regest

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Spruch Begründung (siehe auch AVG §58 Abs2 und §59 Abs1 Spruch und Begründung) Spruch und Begründung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0083

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.12.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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