Verwaltungsgerichtshof 93/10/0057

93/10/0057Corte amministrativa suprema20 giu 1994

Regest

Zurückweisung wegen entschiedener Sache Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0057

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.