Verwaltungsgerichtshof 93/10/0042

93/10/0042Corte amministrativa suprema18 apr 1994

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0042

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.04.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird im Umfang des Ausspruches, daß der Beschwerdeführer zum Aufsteigen in den IV. Jahrgang einer Höheren Technischen Lehranstalt für Elektronik nicht berechtigt ist, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.