Verwaltungsgerichtshof 93/10/0010

93/10/0010Corte amministrativa suprema21 feb 1994

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/10/0010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Das Land Vorarlberg hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in Höhe von S 10.440,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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