Verwaltungsgerichtshof 93/09/0480

93/09/0480Corte amministrativa suprema18 mag 1994

Regest

Spruch und Begründung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0480

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.05.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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