Verwaltungsgerichtshof 93/09/0432

93/09/0432Corte amministrativa suprema24 feb 1995

Regest

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Spruch und Begründung Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0432

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.02.1995

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.