Verwaltungsgerichtshof 93/09/0284

93/09/0284Corte amministrativa suprema30 giu 1994

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0284

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.

Die Anträge der beschwerdeführenden Partei und der belangten Behörde auf Zuerkennung von Aufwandersatz werden abgewiesen.

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