Verwaltungsgerichtshof 93/09/0266

93/09/0266Corte amministrativa suprema12 dic 1995

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Besondere Rechtsgebiete Dienstrecht Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Sachverhalt Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Verfahrensmängel freie Beweiswürdigung

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Verwaltungsgerichtshof 93/09/0266

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.1995

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.830,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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