Verwaltungsgerichtshof 93/09/0127

93/09/0127Corte amministrativa suprema23 feb 1994

Regest

Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Inhalt der Berufungsentscheidung Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Spruch und Begründung Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0127

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.1994

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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