Verwaltungsgerichtshof 93/09/0113

93/09/0113Corte amministrativa suprema6 set 1993

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0113

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.09.1993

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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