Verwaltungsgerichtshof 93/09/0076

93/09/0076Corte amministrativa suprema17 giu 1993

Regest

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Zurückweisung wegen entschiedener Sache

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/09/0076

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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