Testo completo
Verwaltungsgerichtshof 93/06/0160
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 16.12.1993
Spruch
Gemäß § 42 Abs. 4 VwGG in Verbindung mit § 62 Abs. 2 VwGG wird der Antrag der M um Erteilung einer Einzelbewilligung gemäß § 19 Abs. 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1977 zur Errichtung eines Kleinwohnhauses mit Kleingarage auf einer Teilfläche des Grundstückes Nr. xxxx gemäß § 24 Abs. 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1992 abgewiesen.
Die Gemeinde Oberalm hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.