Verwaltungsgerichtshof 93/06/0076

93/06/0076Corte amministrativa suprema24 giu 1993

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0076

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.06.1993

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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