Verwaltungsgerichtshof 93/06/0070

93/06/0070Corte amministrativa suprema26 gen 1995

Regest

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0070

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.01.1995

Spruch

1. den Beschluß gefaßt:

Das Verfahren wird, soweit mit den angefochtenen Bescheiden Teile der im Bescheid genannten Grundstücke für landwirtschaftspflegerische Begleitmaßnahmen enteignet wurden, und zwar:

zu 1. des Grundstückes Nr. 1202/3 der EZ 36, KG W, zu 2. der Grundstücke Nr. 1819/1, 1821, 404, KG K, 1206/3,

1207/1, 1207/3, 1209 und 1208, KG W, und

zu 3. des Grundstücks Nr. 1299, EZ 289, KG W,

wegen Klaglosstellung eingestellt,

und

2. zu Recht erkannt:

Im übrigen werden die angefochtenen Bescheide wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.860,--, den Zweitbeschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.860,-- und den Drittbeschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.860,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das jeweilige Mehrbegehren wird abgewiesen.

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