Verwaltungsgerichtshof 93/06/0002

93/06/0002Corte amministrativa suprema30 giu 1994

Regest

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Verfahrensrecht AVG Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Person des Bescheidadressaten Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/06/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.1994

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Jeder Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 2.282,50 und der zweitmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 6.370,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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