Verwaltungsgerichtshof 93/05/0290

93/05/0290Corte amministrativa suprema7 nov 1995

Regest

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0290

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.11.1995

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich für die Aufwendungen der belangten Behörde S 12.565,-- und für die Aufwendungen der Mitbeteiligten S 25.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren der belangten Behörde wird abgewiesen.

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