Verwaltungsgerichtshof 93/05/0281

93/05/0281Corte amministrativa suprema25 giu 1996

Regest

Ermessen

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0281

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1996

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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