Verwaltungsgerichtshof 93/05/0271

93/05/0271Corte amministrativa suprema25 giu 1996

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Verordnungen Rechtsverletzung sonstige Fälle

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0271

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.06.1996

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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