Verwaltungsgerichtshof 93/05/0258

93/05/0258Corte amministrativa suprema8 mar 1994

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0258

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.03.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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