Verwaltungsgerichtshof 93/05/0234

93/05/0234Corte amministrativa suprema15 feb 1994

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof 93/05/0234

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.02.1994

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer zusammen haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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